Kinderzuschlag beantragen – Ein Leitfaden für Familien
Familien mit geringem Einkommen haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen, der zusätzlich zum Kindergeld gewährt wird. Hier erfahren Sie alles Wichtige über den Antrag, die Voraussetzungen und die Höhe des Zuschlags.
Anspruch auf Kinderzuschlag
Um Kinderzuschlag zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie erhalten Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung für Ihr Kind.
- Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie liegt mindestens bei 600 Euro (für Alleinerziehende) oder 900 Euro (für Paare).
- Sie hätten genügend Einkommen, um Ihre Familie zu unterhalten, wenn Sie zusätzlich zum Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Ein nützlicher Tipp: Um schnell herauszufinden, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben, nutzen Sie das interaktive Video-Tool „KiZ-Lotse“. Dort geben Sie einfach Ihre persönlichen Daten ein und erhalten eine erste Einschätzung.
Wie viel Kinderzuschlag gibt es?
Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind separat berechnet. Monatlich können Sie bis zu 292 Euro pro Kind erhalten. Der im Jahr 2022 eingeführte Sofortzuschlag von 20 Euro ist bereits in dieser Summe enthalten. Bei mehreren Kindern erhalten Sie einen Gesamtbetrag, der in der Regel an die Person überwiesen wird, die auch das Kindergeld bezieht.
Die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag erfolgt am selben Tag. Informationen zu den genauen Auszahlungsterminen finden Sie auf der Webseite zur Kindergeld 2024: Auszahlungstermine.
Bitte beachten Sie, dass keine rückwirkenden Zahlungen für Kinderzuschläge ausgezahlt werden.
Online-Antrag für Kinderzuschlag
Um Kinderzuschlag zu beantragen, wenden Sie sich an die zuständige Familienkasse. Diese wird Ihnen in einem Bescheid mitteilen, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Der Antrag kann direkt online über das Portal kiz-digital.de gestellt werden. Wenn Sie über eine Bund-ID verfügen, können Sie den Antrag ohne Ausdruck und Unterschrift online übermitteln.
Falls Sie keine Bund-ID haben, können Sie den Antrag auch online ausfüllen, müssen ihn jedoch ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige Familienkasse senden. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch per Post oder persönlich überreichen. Die notwendigen Formulare finden Sie im Antragspaket zum Kinderzuschlag.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um den Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- mehrere Nachweise über Ihr Einkommen
- eine Erklärung zu Ihrem Vermögen
- Nachweise über Ihre Wohnkosten
Eltern müssen das Einkommen der letzten 6 Monate vor der Antragstellung nachweisen. Wenn Sie beispielsweise im Oktober Ihren Antrag stellen, müssen Sie das Einkommen von April bis September angeben. Das Einkommen der Eltern umfasst unter anderem:
- Verdienst aus einer selbstständigen oder versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Kurzarbeitergeld
- Arbeitslosengeld
- Elterngeld
- BAföG
Wie lange wird der Kinderzuschlag gewährt?
In der Regel wird der Kinderzuschlag für einen Zeitraum von 6 Monaten bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Wenn sich in den letzten 6 Monaten beispielsweise bei Ihrem Einkommen oder Ihren Wohnkosten nichts Wesentliches geändert hat, genügt es, einen Kurzantrag zur Weiterbewilligung einzureichen.
Wenn ein Kind im Bewilligungszeitraum 25 Jahre alt wird, endet der Anspruch mit Ablauf des Monats, in dem das Kind Geburtstag hat. In diesem Fall muss ein neuer Antrag für verbleibende Kinder im Haushalt gestellt werden.
Wichtige Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel bis zu 6 Wochen. Falls Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung erhalten, können Sie telefonisch den Bearbeitungsstand abfragen unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 555530.
Die Bearbeitungszeit ändert jedoch nichts am Zeitraum, für den Sie Kinderzuschlag erhalten. Sollten Sie im März den Antrag stellen und der Bescheid im April kommen, wird der Zuschlag rückwirkend zum März mit dem nächsten Auszahlungszeitraum im Mai überwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Am Ende jedes Bescheids informiert die Familienkasse über Ihre Rechte, zum Beispiel das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Nutzen Sie dafür den eService oder senden Sie Ihren Widerspruch per Post an die Familienkasse.
Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Klage einzureichen. Weitere Informationen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die Ihnen mit dem Bescheid zugestellt wird.
Zusätzliche Unterstützung für Familien mit Kinderzuschlag
Familien, die Kinderzuschlag erhalten, haben auch Anspruch auf weitere finanzielle Hilfen. Dazu gehört beispielsweise die Befreiung von Kita-Gebühren, wenn Ihr Kind eine Kindertagesstätte besucht. Zudem können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden, wie Zuschüsse für Schulbedarf oder Mittagsverpflegung in Kita und Schule.
Für weitere Informationen und Hilfen für Eltern besuchen Sie die Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Wichtige Links und Downloads
Hier finden Sie nützliche Links und Downloads:
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